Das Gremium setzt sich aus Vorstand und Aufsichtsrat zusammen.
Der Vorstand leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung.
Er ist verpflichtet die Geschäfte der Genossenschaft entsprechend genossenschaftlicher Zielsetzung ordnugnsgemäß zu führen.
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat min. vierteljährlich über die geschäftliche Entwicklung zu unterrichten.
Die Amtszeit bis zur Wiederwahl beträgt 4 Jahre.
Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstands zu überwachen. Er vertritt die Genossenschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern.